Allgemeine Geschäftsbedingungen 

August Gary GmbH & CO. KG, Richard-Wagner-Str. 2, 91639 Wolframs-Eschenbach

I. Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels, des Wirtshauses, bei Veranstaltungen Im- wie Außerhaus und der Metzgerei.
  2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.

II. Vertragsabschluss

  1. Auf eine Buchungsanfrage des Gastes hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung des Hotels ein Hotelaufnahmevertrag (nachfolgend kurz „Vertrag") zustande.
  2. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
  3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
  4. Für Reservierungen im Wirsthaus/Biergarten und bei Buchungen von Veranstalungen im Haus oder Eventvcaterings Außerhaus, kommt durch schriftliche oder telefonische Buchung und entsprechende Auftragsbestätigung oder Reservierungszusage ein Bewirtungsvertrag zustande.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen

  1. Der Dienstleister (August Gary GmbH & Co, KG) ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preis des Dienstleisters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder dem Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Dienstleisters gegenüber Dritten.
  3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Dienstleister allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10 % anheben.
  4. Die Preise können vom Dienstleister auch dann geändert werden, wenn der Gast nachträgliche Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Dienstleisters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Dienstleister dem zustimmt.
  5. Rechnungen der August Gary GmbH & Co. KG sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit (=Rechnungsstellung) und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur wenn auf diese Folgen in der Rechnung hingewiesen worden ist.
  6. Der Dienstleister ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch eine Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlungen zu verlangen.
  7. Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder einer rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Dienstleisters aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Gastes, Stornierung

  1. Der Dienstleister räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
    a) Im Falle des Rücktritts eines Gastes von der Buchung hat der Dienstleister Anspruch auf angemessene Entschädigung.
    b) Das Dienstleister hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück und aller weiteren gebuchten Leistungen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Dienstleister kein Schaden oder der dem Dienstleister entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.   c)Sofern der Dienstleister die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
  2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
  3. Hat das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt schriftlich erklären.
  4. Für nicht konkretisiere Leistungen, sondern ledigliche reservierte Plätze/Tische im Restaurant/Wirtshaus/Biergarten wird eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 15,00€ pro bestellte Person und Mahlzeit festgelegt. 

V. Rücktritt des Hotels

  1. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist der Dienstleister ebenfalls berechtigt, innerhalb einer vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig und in vollem Umfang bestätigt.
  2. Wird eine gemäß Ziffer III Abs.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies entbindet aber im keinen Fall von der vollständigen Zahlung der gebuchten Leistungen nach der Auftrags-/Reservierungsbestätigung.
  3. Ferner ist der Dienstleister berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls
    - höhere Gewalt oder andere vom Dienstleister nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
    - Buchung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden;
    - der Dienstleister begründeten Anlass zu der Annahme hat, das die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Dienstleisters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts
    - bzw. Organisationsbereich des Dienstleisters zuzurechnen ist;
    - ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, Zimmerrückgabe

  1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 80 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
  4. Gebuchte Räumlichkeiten werden zur Vereinbarten Zeit zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  5. Die Räumlichkeiten/Tische müssen nach Beendigung der Leistungen, bzw. zur Vereinbarten Zeit geräumt werden. Sollte die Zeit dennoch überschritten werden, steht dem Dienstleister frei eine Nutzungsentschädigung zur verrechene, ggf. auch rechtliche Sperrstundenüberschreitungen oder andere gesetzliche Vorschriften und die daraus resultierenden Bußgelder oder Strafen können auch noch weit nach Ende der Veranstaltung noch in Rechnung gestellt werden.

VII. Haftung des Hotels

  1. Das Dienstleister haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3500,--, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,--. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zer- störung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB). Für eine weitergehende Haf-tung des Hotels gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis4entsprechend.
  3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierten Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Dienstleisters.
  3. Ausschließlich Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Dienstleisters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Dienstleisters.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften